Die Entscheidung, sich einem Protonentherapiezyklus zu unterziehen, liegt in Absprache mit den Ärzten des Geschäftsbereichs beim Patienten selbst und wird aufgrund der Beurteilung seiner Krankenunterlagen, seines Allgemeinbefindens und nach einem Fachgespräch innerhalb des Spezialistenteams der Gesundheitsbehörde authorisiert.
Nach erfolgter Beurteilung werden dem Patienten zusätzliche Informationen über die Protonentherapie zur Verfügung gestellt, die im Zusammenhang mit seinem spezifischen Fall stehen, und die potentiellen Vorteile, möglichen Nebenwirkungen und die Art und Weise der Durchführung betreffen.
Sobald die Protonenbehandlung als geeignete Therapie für den überprüften Fall angesehen wird, wird das Pflegepersonal dem Patienten alle hilfreichen Informationen darüber zukommen lassen, wie die Therapie bestmöglich in Angriff genommen wird, unter anderem mit Ratschlägen über das sich anzueignende Verhalten und diätetische Hinweise, die das Auftreten von Nebenwirkungen so weit wie möglich begrenzen sollen.